ASC 805 Berechnung des Geschäftswerts — Kernregel
Der Geschäftswert wird als Differenz zwischen der gezahlten Gegenleistung (fair value) und dem Nettowert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten berechnet (ASC 805-30-30-1).
Wie ASC 805 Berechnung des Geschäftswerts Funktioniert
- Messung der Gegenleistung: Die Gegenleistung umfasst den fair value aller übertragenen Vermögenswerte, eingegangenen Verbindlichkeiten und begebenen Eigenkapitalanteile am Erwerbstichtag (ASC 805-30-30-7). Dies schließt bedingte Gegenleistung ein, die zum fair value gemessen wird.
- Identifizierung und Messung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: Alle erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten werden zum fair value zum Erwerbstichtag gemessen (ASC 805-20-30-1). Stille Reserven und Lasten werden erfasst.
- Berechnung des Geschäftswerts: Geschäftswert = Gegenleistung – Nettowert der identifizierbaren Vermögenswerte + Nettowert der übernommenen Verbindlichkeiten. Bei einer günstigen Akquisition entsteht ein Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung (ASC 805-30-30-1).
- Neubewertung von Minderheitsanteilen: Falls vorhanden, wird der Minderheitsanteil zum fair value gemessen und ist nicht Teil des Geschäftswerts (ASC 805-30-30-8).
- Laufzeitgewinne und -verluste: Eventualvergütungen werden zum Erwerbstichtag gemessen; spätere Wertänderungen beeinflussen nicht den Geschäftswert, sondern die Gewinn- und Verlustrechnung oder das sonstige Gesamteinkommen (ASC 805-30-25-4).
- Kontrollprämie (Control Premium): Die Kontrollprämie ist in der Gegenleistung enthalten und wird nicht separat ausgewiesen; sie ist Bestandteil des Geschäftswerts (ASC 805-20-30-4).
ASC 805 Berechnung des Geschäftswerts — Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen erwerbt für 5 Millionen USD alle Anteile an einem Zielunternehmen. Am Erwerbstichtag:
- Geschuldete bar Gegenleistung: 5.000.000 USD
- Identifizierbare Vermögenswerte (fair value): Sachanlagen 2.000.000 USD, Forderungen 800.000 USD, Vorräte 600.000 USD
- Übernommene Verbindlichkeiten (fair value): Schulden 1.500.000 USD, Rückstellungen 200.000 USD
- Nettowert der erworbenen Vermögenswerte: 2.000.000 + 800.000 + 600.000 – 1.500.000 – 200.000 = 1.700.000 USD
- Geschäftswert: 5.000.000 – 1.700.000 = 3.300.000 USD
Journaleinträge zum Erwerbstichtag:
| Konto | Sollsaldo | Habensaldo |
|---|
| Sachanlagen | 2.000.000 | |
| Forderungen | 800.000 | |
| Vorräte | 600.000 | |
| Geschäftswert | 3.300.000 | |
| Schulden | | 1.500.000 |
| Rückstellungen | | 200.000 |
| Zahlungsmittel | | 5.000.000 |
ASC 805 Berechnung des Geschäftswerts — Häufige Fehler
- Gegenleistung falsch bemessen: Viele Praktiker vergessen, bedingte Gegenleistung oder vom Verkäufer übernommene Schulden zum fair value zu erfassen. Dies führt zu Geschäftswertverzerrungen (ASC 805-30-30-7).
- Stille Lasten übersehen: Identifizierbare Verbindlichkeiten (z. B. Gewährleistungsrückstellungen, Umweltlasten) müssen erfasst werden. Werden sie übersehen, wird der Geschäftswert überbewertet und der Geschäftswert später in Impairment-Tests korrekt (ASC 805-20-30-1).
- Nachträgliche Messzeitraum-Anpassungen missverstanden: Änderungen bei der Messung von Vermögenswerten/Verbindlichkeiten innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb können den Geschäftswert rückwirkend anpassen (ASC 805-30-25-1). Nach Ablauf der Messperiode sind Geschäftswertanpassungen keine Geschäftswertbereinigung, sondern Gewinn-/Verlustposten.
ASC 805 Berechnung des Geschäftswerts — Key References
- ASC 805-30-30-1 – Messung des Geschäftswerts
- ASC 805-20-30-1 – Messung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
- ASC 805-30-30-7 – Messung der Gegenleistung
- ASC 805-30-30-8 – Behandlung von Minderheitsanteilen
- ASC 805-30-25-1 – Messzeitraum und nachträgliche Anpassungen
- ASC 805-30-25-4 – Eventualvergütungen