Updated 4 July 2026 · Reviewed by US GAAP Buddy Editorial Team
Die Equity-Methode gemäß ASC 323 wird angewendet, wenn ein Investor einen signifikanten Einfluss auf ein Unternehmen ausübt. Der signifikante Einfluss ist die wesentliche Schwelle für die Anwendung dieser Bilanzierungsmethode.
Nach ASC 323-10-15-6 wird davon ausgegangen, dass ein Investor signifikanten Einfluss ausübt, wenn er direkt oder indirekt mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Anteile eines Unternehmens hält. Dies ist jedoch nur eine Vermutung – kein starrer Schwellenwert. Ein Investor kann auch bei weniger als 20 Prozent Eigentumsanteil signifikanten Einfluss haben, basierend auf den tatsächlichen Umständen.
ASC 323-10-15-7 und folgende Abschnitte führen mehrere Indikatoren auf, die signifikanten Einfluss demonstrieren:
Die Equity-Methode unterscheidet sich von der Konsolidierung (ASC 810) und der Fair-Value-Methode (ASC 321). Die Konsolidierung gilt, wenn der Investor Kontrolle über ein Unternehmen ausübt – typischerweise durch Mehrheitsbesitz. Die Fair-Value-Methode gilt für Investitionen ohne signifikanten Einfluss oder Kontrolle.
ASC 323-10-15-10 enthält Ausnahmen. Ein Investor hält möglicherweise 20 Prozent oder mehr, wendet aber nicht die Equity-Methode an, wenn er nachweisen kann, dass er keinen signifikanten Einfluss ausübt. Umgekehrt kann ein Investor mit weniger als 20 Prozent die Equity-Methode anwenden, wenn alle Faktoren signifikanten Einfluss belegen.
Beispiele für fehlenden signifikanten Einfluss trotz 20-Prozent-Schwelle sind: schwach kapitalisierte Investitionen, passive Investoren ohne Managementteilnahme, oder rechtliche Beschränkungen der Teilhabe.
Unternehmen müssen ihre Analyse des signifikanten Einflusses dokumentieren. Dies erfordert professionelles Urteilsvermögen und Bewertung der Gesamtumstände. Die FASB betont, dass die 20-Prozent-Regel eine Orientierungshilfe ist, kein absolutes Kriterium.
Die Anwendung der Equity-Methode nach ASC 323-20 erfordert dann die Erfassung des Investitionsanteils am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens und die Anpassung des Buchwerts der Investition (ASC 323-20-30-1 bis 30-3).
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