Grundregel
Eigenkapitaltransaktionen – also Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer – werden außerhalb des Jahresergebnisses bilanziert. Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet und in der Bilanz als Minderung des gesamten Eigenkapitals präsentiert. Aus Transaktionen mit eigenen Anteilen fließt niemals ein Gewinn oder Verlust in das Nettoeinkommen. Wenn ein Unternehmen seine eigenen Aktien zurückkauft, wird der gesamte Kaufpreis grundsätzlich als Anschaffungskosten für eigene Anteile erfasst, sofern nicht separate Gegenleistungen identifiziert werden können (ASC 405 para.505).
Wie ASC 505 Eigenkapital Funktioniert
- Erwerb eigener Anteile: Nach der Anschaffungskostenmethode – dem in der Praxis am häufigsten angewandten Verfahren – werden Eigene Anteile mit dem Gesamtrückkaufpreis belastet und Kasse gutgeschrieben. Das Konto für eigene Anteile mindert das Gesamteigenkapital in der Bilanz. Wie in der Praxis dargestellt, wird bei der Erwerbsbuchung Eigene Anteile belastet und das Agio aus Kapitaleinzahlungen für den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Anteile als Ausgleich einer Terminvereinbarung oder ähnlicher Vereinbarung gutgeschrieben (ASC 405 para.000).
- Keine Gewinn- oder Verlustrealisation: Die Wiederveräußerung oder der Rückkauf eigener Anteile führt niemals zu einem Gewinn oder Verlust in dem Nettoeinkommen. Jede Differenz zwischen dem Wiederveräußerungspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten wird direkt dem Agio aus Kapitaleinzahlungen (APIC) oder den Gewinnrücklagen zugeordnet – die Gewinn- und Verlustrechnung wird vollständig umgangen. Ob aus der Wiederveräußerung ein Gewinn oder Verlust resultiert, bestimmt, welches Eigenkapitalkonto die Differenz aufnimmt (ASC 405 para.10).
- Wiederveräußerung über den Anschaffungskosten: Wenn eigene Anteile über ihren Rückkaufpreis hinaus verkauft werden, werden Eigene Anteile zu ursprünglichen Anschaffungskosten gutgeschrieben und das Agio aus Kapitaleinzahlungen für den Überschuss gutgeschrieben. Wenn beispielsweise Anteile, die 13 Euro pro Anteil gekostet haben, zu 15 Euro pro Anteil wiederveräußert werden, wird der Überschuss von 2 Euro pro Anteil dem Agio aus Kapitaleinzahlungen gutgeschrieben (ASC 405 para.650).
- Wiederveräußerung unter den Anschaffungskosten: Wenn eigene Anteile unter den Anschaffungskosten wiederveräußert werden, werden Eigene Anteile zu ursprünglichen Anschaffungskosten belastet, Kasse mit den erhaltenen Einnahmen gutgeschrieben und das Fehlbetrag zunächst gegen den bestehenden Saldo des Agios aus Kapitaleinzahlungen aus vorherigen Transaktionen mit eigenen Anteilen derselben Anteilsklasse verrechnet. Jedes verbleibende Fehlbetrag wird den Gewinnrücklagen belastet. Wenn beispielsweise Anteile, die 13 Euro pro Anteil gekostet haben, für 12 Euro pro Anteil verkauft werden, nimmt das Agio aus Kapitaleinzahlungen das Fehlbetrag von 1 Euro pro Anteil auf (ASC 405 para.500).
- Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten: Wenn eigene Anteile formell zurückgekauft werden, anstatt sie zur Wiederveräußerung zu halten, werden Stammkapital zum Nennwert und das Agio aus Kapitaleinzahlungen zu ursprünglichen Emissionsbeträgen belastet und danach Eigene Anteile zu Anschaffungskosten gutgeschrieben. Jede Anschaffungskosten über den ursprünglichen Emissionserlösen hinaus mindert die Gewinnrücklagen; jeder Überschuss der ursprünglichen Emissionserlöse über die Anschaffungskosten erhöht das Agio aus Kapitaleinzahlungen. Das anwendbare Verfahren für zurückgekaufte Anteile folgt spezifischer Anleitung zur Reihenfolge dieser Buchungen (ASC 405 para.10).
- Aktienausschüttungen: Die Ausgabe zusätzlicher Anteile als Aktienausschüttung erhöht die entsprechende Klasse ausgegebener Anteile mit einer entsprechenden Belastung der Gewinnrücklagen. Eine solche Transaktion ist keine Aktiensplittung, unabhängig von der Anzahl der ausgeschütteten Anteile (ASC 405 para.50).
ASC 505 Eigenkapital — Häufige Fehler
- Gewinne durch das Ergebnis führen: Die Erfassung eines „Gewinns" bei der Wiederveräußerung eigener Anteile über den Anschaffungskosten ist ein häufiger Fehler. Alle solchen Differenzen gehören zum Agio aus Kapitaleinzahlungen oder zu den Gewinnrücklagen – niemals zu Umsatzerlösen oder sonstigen Erträgen.
- Falscher Umgang mit dem APIC-Ausgleich bei unter Anschaffungskosten wiederveräußerten Anteilen: Wenn eigene Anteile unter den Anschaffungskosten wiederveräußert werden, ist der Saldo des Agios aus Kapitaleinzahlungen, der zum Ausgleich des Fehlbetrags verfügbar ist, auf Beträge begrenzt, die zuvor aus Transaktionen mit eigenen Anteilen derselben Anteilsklasse gutgeschrieben wurden. Der Überschuss muss die Gewinnrücklagen treffen, nicht einen allgemeinen APIC-Saldo.
- Verwechslung von Halten und Rückkauf: Eigene Anteile, die einfach zur möglichen Wiederveräußerung gehalten werden, werden anders präsentiert als Anteile, die formell zurückgekauft werden. Der Rückkauf erfordert eine Reduzierung der Nennwert- und ursprünglichen APIC-Salden; das bloße Halten von Anteilen erfordert dies nicht. Die Journalbuchung für den Rückkauf umfasst Belastungen für Stammkapital und Agio aus Kapitaleinzahlungen sowie die Gutschrift für Eigene Anteile (ASC 405 para.20).
- Rückkäufe außerhalb des Marktpreises: Der Rückkauf von Anteilen zu über dem Marktpreis liegenden Preisen von einem Mitarbeiter oder nahestehenden Partei kann ein in den Preis eingebettetes Vergütungs- oder anderes Element enthalten. Die Feststellung, ob zusätzliche unstated Gegenleistung vorhanden ist, ändert die Bilanzierung erheblich (ASC 405 para.505).
- Bilanzpräsentation: Eigene Anteile müssen als Minderung des Gesamteigenkapitals präsentiert werden – nicht als Vermögenswert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anschaffungskostenmethode oder die Nennwertmethode angewendet wird (ASC 405 para.000).
Wichtige Absätze zum Lernen
- ASC 405 para.505 – Legt fest, dass der gesamte Rückkaufpreis als Anschaffungskosten für eigene Anteile bilanziert wird, wenn keine zusätzliche ausgedrückte oder nicht ausgedrückte Gegenleistung identifiziert werden kann.
- ASC 405 para.10 – Behandelt die Darstellung von Gewinnen und Verlusten aus der Wiederveräußerung eigener Anteile und leitet die Behandlung zu Eigenkapitalkonten statt zum Nettoeinkommen.
- ASC 405 para.650 – Illustriert die Journalbuchung für die Wiederveräußerung eigener Anteile über den Anschaffungskosten, mit dem Überschuss als Gutschrift zum Agio aus Kapitaleinzahlungen.
- ASC 405 para.500 – Illustriert die Journalbuchung für die Wiederveräußerung eigener Anteile unter den Anschaffungskosten, mit dem Fehlbetrag als Belastung gegen das Agio aus Kapitaleinzahlungen.
- ASC 405 para.20 – Zeigt den Rückkauf eigener Anteile, einschließlich Belastungen für Stammkapital, Agio aus Kapitaleinzahlungen und Gewinnrücklagen sowie