ASC 330 Bestände

Updated 4 July 2026 · Reviewed by US GAAP Buddy Editorial Team

Wie sollten Bestände gemäß ASC 330 bewertet und abgeschrieben werden?

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US GAAP

US GAAP Bestandsbewertung

ASC 330 Bestände — Kernregel

Bestand muss zum niedrigeren Wert aus Buchwert (Kosten) oder Nettoveräußerungswert (NVW) bewertet werden – es sei denn, das Unternehmen wendet die LIFO-Methode oder die Einzelhandelsinventurmethode (RIM) an, in welchem Fall stattdessen der niedrigere Wert aus Kosten oder Marktpreis (LCM) gilt (ASC 330-10-35-1C). Wenn der Marktwert oder NVW aufgrund von Obsoleszenz, Beschädigungen oder Nachfrageänderungen unter die Kosten fällt, muss der Buchwert wertberichtigt werden und ein Wertminderungsverlust sofort erfasst werden. Wertberichtigungen sind unter US GAAP nicht reversibel, auch wenn sich die Bedingungen später verbessern.


Wie ASC 330 Bestände Funktioniert

  • Zwei Wertminderungsrahmenwerke je nach Kostenflussverfahren. Die meisten Unternehmen bewerten Bestand zum niedrigeren Wert aus Kosten oder NVW (ASC 330-10-35-1B). Unternehmen, die LIFO oder RIM anwenden, wenden stattdessen den LCM-Test an (ASC 330-10-35-1C). Der praktische Unterschied ist relevant: „Marktpreis" unter LCM hat eine definierte Obergrenze und Untergrenze, während NVW einfach der geschätzte Verkaufspreis abzüglich angemessen vorhersehbarer Kosten zur Fertigstellung und zum Verkauf des Bestands ist.
  • Was in die Kosten eingeht. Die Bestandskosten umfassen Kaufpreis, Umwandlungskosten und andere Kosten, die entstanden sind, um den Bestand in seinen gegenwärtigen Zustand und an seinen gegenwärtigen Ort zu bringen (ASC 330-10-30-1). Gemeinkosten müssen auf Grundlage der normalen Produktionskapazität und nicht der tatsächlichen Leistung zugerechnet werden, um eine Aufblähung der Bestandswerte in Niedrigproduktionsperioden zu verhindern (ASC 330-10-30-3). Ungewöhnliche Beträge für Leerstandskosten, Fracht-, Handhabungs- und Materialverschwendungskosten müssen vollständig aus den Bestandskosten ausgeschlossen und in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand erfasst werden (ASC 330-10-30-7).
  • Wahl der Bilanzierungseinheit. Die Wertminderung wird entweder einzeln oder nach sachgerechten Gruppierungen bewertet, je nach Art und Zusammensetzung des Bestands (ASC 330-10-35-8). Die Gruppierung ähnlicher Positionen ist akzeptabel, wenn sie widerspiegelt, wie das Unternehmen Bestand verwaltet und bepreist, aber willkürliche Aggregation, die einzelne Wertminderungen verschleiert, ist nicht angemessen. Der gewählte Ansatz sollte das periodische Ergebnis klar abbilden.
  • Erfassung und Messung einer Wertberichtigung. Wenn der NVW – oder Marktpreis für LIFO-/RIM-Bestand – unter den Buchwert fällt, reduziert das Unternehmen den Buchwert auf den niedrigeren Wert und erfasst einen Wertminderungsverlust in der laufenden Periode. Nach der Wertberichtigung wird der reduzierte Buchwert zur neuen Kostenbasis. Eine Rückgängigmachung von zuvor erfassten Verlusten ist nicht zulässig (ASC 330-10-35-1A). Unternehmen sollten Bestandswerte bei jedem Bilanzstichtag bewerten, sowohl beim Jahresabschluss als auch bei Zwischenberichten (ASC 330-10-35-17).
  • Konsistenz des Kostenflussverfahrens. Sobald ein Unternehmen eine Kostenflussannahme – wie FIFO, LIFO oder gewichteter Durchschnitt – wählt, muss es diese Methode von Periode zu Periode konsistent anwenden (ASC 330-10-30-15). Änderungen des Kostenflussverfahrens erfordern Begründung und Offenlegung.

ASC 330 Bestände — Häufige Fehler

  • Verwendung der tatsächlichen statt der normalen Kapazität für die Gemeinkostenverteilung. Die Zurechnung von Gemeinkosten auf Grundlage tatsächlicher Produktionsmengen führt zu einer Aufblähung der Bestandskosten in Niedrigproduktionsperioden. Normale Kapazität ist der erforderliche Maßstab unter ASC 330-10-30-3.
  • Aufrechnung wertgeminderter Positionen gegen aufgewertete Positionen. Unternehmen gruppieren Bestand manchmal zu breit, sodass nicht realisierte Gewinne bei einigen Positionen Verluste bei anderen ausgleichen können. ASC 330-10-35-8 verlangt, dass die Bilanzierungseinheit die tatsächliche Art und Zusammensetzung des Bestands widerspiegelt – nicht eine Gruppierung, die darauf ausgelegt ist, Wertberichtigungen zu minimieren.
  • Unterlassung der Wertberichtigung des Bestands auf aktuellen NVW oder Marktpreis. Einige Unternehmen verzögern die Erfassung von Wertminderungsverlusten in der Hoffnung, dass sich die Bedingungen umkehren. US GAAP erlaubt diese Verschiebung nicht. Die Wertberichtigung muss in der Periode erfasst werden, in der der Verlust ermittelt wird.
  • Aktivierung von Kosten, die als Aufwand erfasst werden sollten. Verkaufskosten, ungewöhnliche Verschwendung und allgemeine Verwaltungskosten sind nicht aktivierungsfähig. ASC 330-10-30-7 ist eindeutig, dass solche Kosten in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand erfasst werden müssen, nicht in den Bestand übertragen.
  • Falsche Anwendung der NVW- versus Marktpreis-Unterscheidung. Die Anwendung des NVW-Rahmens auf LIFO- oder RIM-Bestand – oder umgekehrt – führt zu falschen Ergebnissen. Der anwendbare Wertminderungstest hängt von dem verwendeten Kostenflussverfahren ab (ASC 330-10-35-1C für LIFO/RIM; ASC 330-10-35-1B für alle anderen Methoden).

Wichtige Absätze zum Kennen

  • ASC 330-10-30-1 — Legt fest, dass die Bestandskosten Kaufpreis, Umwandlungskosten und alle Kosten umfassen, die notwendig sind, um den Bestand in seinen gegenwärtigen Zustand und an seinen gegenwärtigen Ort zu bringen.
  • ASC 330-10-30-3 — Verlangt, dass die Zurechnung von Gemeinkosten auf Grundlage der normalen Produktionskapazität und nicht der tatsächlichen Kapazität erfolgt.
  • ASC 330-10-30-7 — Legt fest, dass ungewöhnliche Kosten – einschließlich Leerstandskosten, übermäßige Fracht und Materialverschwendung – in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand erfasst werden müssen, nicht aktiviert werden dürfen.
  • ASC 330-10-35-1B — Schreibt die Bewertung zum niedrigeren Wert aus Kosten oder NVW für Bestand vor, der nicht nach LIFO oder RIM bilanziert wird.
  • ASC 330-10-35-1C — Verlangt von Unternehmen, die LIFO oder RIM verwenden, den LCM-Test statt des NVW-Rahmens anzuwenden.
  • ASC 330-10-35-8 — Bietet Anleitung zur Wahl der angemessenen Bilanzierungseinheit für Bestandswertminderungstests auf Grundlage der Art und Zusammensetzung des Bestands.

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