Updated 4 July 2026 · Reviewed by US GAAP Buddy Editorial Team
Das Jahr 2025 war für die FASB ein Jahr intensiver Standardisierungsarbeit mit Schwerpunkt auf technische Verbesserungen und Kodifizierungsklarstellungen. Der Vorstand beschloss mehrere wichtige Updates zu Finanzinstrumenten, Schuldenumwandlungen und digitalen Vermögenswerten und schloss gleichzeitig Überarbeitungen zu Leasingverhältnissen, Zinsabsicherungen und staatlichen Zuschüssen ab. Parallel dazu initiierte die FASB zwei neue Projekte zur Klassifizierung von Stablecoins und zur Abwicklung von Kryptowährungen, was die wachsende Bedeutung digitaler Vermögenswerte in der Rechnungslegung widerspiegelt.
Kodifizierungsverbesserungen (ASC 205, 220, 260, 310) — Der Vorstand bestätigte 34 Änderungen einschließlich der Entfernung des Glossarbegriffs „amortized cost", der Klarstellung von Darstellungsanforderungen und der Korrektur von Berechnungshilfen zu verwässertem Gewinn pro Aktie (Juli 2025).
Finanzinstrumente – Kreditverluste – Erworbene Finanzanlagen (ASC 326) — Nach Überarbeitungen beschränkte der Vorstand den Umfang auf Darlehensforschungen (ausgenommen Kreditkarten) und bekräftigte Kriterien zur Berücksichtigung von Abschreibungszeiträumen (April 2025).
Schuldenumwandlungen (ASC 470-50, 405-20) — Der Vorstand bestätigte die Bedingungen für die Behandlung von Schuldenaustauschen als Löschung und Neuausgabe, einschließlich der Anforderung von Marktkonditionen und Voting 6-1 (September 2025).
Derivative und Absicherungen (ASC 815) — Der Vorstand beschloss umfangreiche Änderungen zu Umfang und Abgrenzungen, einschließlich Klarstellungen zu Variablen basierend auf operativen Merkmalen und Absicherungsmodellen (Januar bis April 2025, Voting durchgehend 7-0).
Umweltgutschriftprogramme (ASC 818) — Der Vorstand bestätigte die Definition und den Geltungsbereich von Umweltgutschriften als durchsetzbare Rechte zur Emissionsreduktion, separate Übertragbarkeit ausdrücklich gefordert (August 2025).
Regierungszuschüsse (ASC 832) — Nach Überarbeitungen bestätigte der Vorstand ein auf IAS 20 basierendes Modell mit gezielten Verbesserungen, einschließlich Erkennungsschwellen (Juni 2025).
Zwischenberichterstattung (ASC 270) — Der Vorstand bestätigte Klärungen zur Anwendbarkeit auf Zwischenabschlüsse und die Entfernung des Begriffs „interim financial information" (Juni 2025).
Digitale Vermögenswerte und Kryptowährungen — Die beiden neuen FASB-Projekte zu Stablecoins als Zahlungsmitteläquivalente und zu Kryptowährung-Transfers könnten die Finanzberichterstattung für Unternehmen mit Blockchain-Exposition erheblich verändern. Vorausschauende Planung ist erforderlich, da die Vorschläge 2026 voraussichtlich öffentlich gemacht werden.
Klarstellungen zu Schuldenumwandlungen und Derivat-Absicherungen — Die abgeschlossenen Überarbeitungen zu ASC 470-50 und 815 werden die Bedingungen für die Bilanzierung von Schuldenaustauschen und Absicherungsarrangements stärken. Controller sollten Schuldendokumentation überprüfen, um sicherzustellen, dass die Marktkonditionsanforderungen eindeutig nachweisbar sind.
Softwarekosten und immaterielle Vermögenswerte — Die Entfernung von Projektphasen aus ASC 350-40 und die laufende Forschung zu immateriellen Vermögenswerten erfordern eine Neubewertung